Allgemeine Geschäftsbedingungen Titelbild

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Seminare und andere Ausbildungsleistungen der
DXC Academy

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Seminare und andere Ausbildungsleistungen der

DXC Technology Deutschland GmbH
DXC Academy

Alfred-Herrhausen-Allee 3-5
65760 Eschborn, Germany

Stand: Juni 2021

1. Anmeldung, Zustandekommen des Vertrages

1.1
Der Auftraggeber kann den Teilnehmer auch direkt schriftlich per Brief oder Fax zu den im Seminarprogramm bzw. Internetauftritt der DXC Academy genannten Seminaren und Terminen anmelden. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs gebucht. Wenige Tage später erhalten Sie eine Anmeldebestätigung (Zeitpunkt des Vertragsabschluss) mit weiteren Informationen. Die Daten werden nur für interne Zwecke elektronisch gespeichert.
1.2
Der Vertrag für offene Seminare (Teilnehmerkreis nicht festgelegt) kommt mit Eingang der Anmeldebestätigung der DXC Academy beim Auftraggeber zustande. Der Vertrag für Inhouse- bzw. Kundenseminare kommt mit Annahme eines von der DXC Academy schriftlich erstellten Angebotes durch den Auftraggeber zustande. Sowohl offene Seminare als auch Inhouse- bzw. Kundenseminare können als Präsenzseminar, als virtuelles Lernangebot oder in einer Kombination von beiden Arten durchgeführt werden.
1.3
Die Seminare können von der DXC Academy auch kurzfristig weiterentwickelt und verändert werden.

2. Preise, Preisänderungen, Vergütung, Zahlungsbedingungen, Rücktritt

2.1
Der Preis für ein Seminar ist im jeweils gültigen Seminarprogramm / Angebot bzw. Internetauftritt der DXC Academy als Netto-Preis aufgeführt und schließt bei offenen Präsenz-Seminaren gegebenenfalls Begleitmaterial, das Mittagsmenü und die Pausengetränke sowie gegebenenfalls Rechnernutzung ein. Nicht eingeschlossen sind die Reise- und Aufenthaltskosten des Teilnehmers. Bei virtuellen Lernangeboten wird das elektronische Begleitmaterial im Rahmen von § 3 bereitgestellt. Nicht im Preis eingeschlossen sind bei virtuellen Lernangeboten beim Nutzer insbesondere entstehende zusätzliche Kosten wie Telefongebühren und Zugang zum Internet sowie die Teilnehmerrechner. Bei Inhouse- oder Kundenseminaren ist der genaue Leistungsumfang im Angebot beschrieben.
2.2
Mit Herausgabe eines neuen Seminarprogramms insbesondere auch im Internetauftritt der DXC Academy verliert das bisherige seine Gültigkeit. Wird vor Seminarbeginn eine neue Preisliste herausgegeben, werden Preissenkungen an den Vertragspartner weitergegeben. Preiserhöhungen werden an den Vertragspartner nur dann weiterbelastet, wenn zwischen dem Tag des Zustandekommens des Vertrages und dem Seminarbeginn mehr als 4 Monate liegen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 5 %, hat der Vertragspartner das Recht, innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des neuen Seminarprogramms vom Vertrag zurückzutreten.
2.3
Die Vergütung für das offene Seminar wird zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer mit der verbindlichen Einladung in Rechnung gestellt, die sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig ist. Für Inhouse- oder Kundenseminare wird der Gesamtvergütung nach erfolgter Durchführung in Rechnung gestellt.
2.4
Storniert der Kunde weniger als 5 Wochen vor einem angemeldeten und bestätigten Termin die Seminarleistungen für Inhouse- bzw. Kundenseminare, so wird die gemäß Auftrag vereinbarte Gesamtvergütung abzüglich des für Verpflegung / Unterlagen eingeplanten Betrages in Rechnung gestellt und durch den Kunden beglichen.
2.5
Storniert der Kunde bei einer offenen Seminarleistung mit Präsenzseminaren oder virtuellen Lernangeboten weniger als 5 Wochen vor einem angemeldeten und bestätigten Termin die Seminarleistungen, so wird die gemäß Auftrag vereinbarte Teilnahmegebühr gegen zur Verfügungsstellung des Begleitmaterials, falls dieses zum Einsatz vorgesehen war, in Rechnung gestellt und vom Kunden beglichen. Storniert die DXC Academy weniger als 5 Wochen vor einem angemeldeten und bestätigten Termin die Seminarleistungen für Inhouse- bzw. Kundenseminare, so hat die DXC Academy unentgeltlich für einen Ersatztermin bzw. einen Ersatzraum Sorge zu tragen. Ausgenommen hiervon ist eine unverschuldete Stornierung, insbesondere aufgrund von Krankheit des Referenten gemäß Vorlage eines ärztlichen Attestes.
2.6
Bei einer offenen Seminarleistung behält sich die DXC Academy vor, bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl bis eine Woche vor Beginn der Seminarleistung dieselbe ohne für sie nachteilige Rechtsfolgen abzusagen. Darüber hinaus kann jederzeit die Seminarleistung aus wichtigem Grund – zum Beispiel aufgrund von Krankheit des Referenten – ohne nachteilige Rechtsfolgen für die DXC Academy storniert werden. Sollte die DXC Academy ohne wichtigen Grund stornieren, so hat sie für einen Ersatztermin bzw. Ersatzraum Sorge zu tragen; weitere Rechtsfolgen für die DXC Academy entstehen nicht.
2.7
Wird mehr als 5 Wochen vor einem angemeldeten und bestätigten Termin die Seminarleistung von einem der Vertragspartner storniert, so entstehen keiner der Vertragsparteien Kosten oder Verpflichtungen.
2.8
Verschiebungen aller Art werden wie Storni behandelt. Reservierungen bzw. Storni erfolgen ausschließlich schriftlich.

3. Nutzungsrechte

3.1
Standardschulungsunterlagen sind sämtliche Seminarunterlagen insbesondere Bücher oder Skripte, die nicht speziell für den Auftraggeber entwickelt worden sind. An diesen Standardschulungsunterlagen, die einem Teilnehmer vor oder während des Seminars in körperlicher oder elektronischer Form ausgehändigt werden, räumt die DXC Academy dem Auftraggeber und seinen Teilnehmern ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zum Zwecke des Lernens ein. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese Unterlagen zu vervielfältigen, zu übersetzen, zu bearbeiten, zu verbreiten, vorzuführen oder sie wirtschaftlich zu verwerten.
3.2
Drehbücher sind sämtliche Werke, die zum Zweck einer Ausbildung und nicht speziell für den Auftraggeber entwickelt worden sind. An diesen Drehbüchern, die der Kunde in Textform ausgehändigt bekommt, räumt die DXC Academy dem Auftraggeber ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht ein, die Drehbücher nur zur internen Zwecken des Auftraggebers zu verwenden. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Drehbücher Dritten zugänglich zu machen oder sie wirtschaftlich zu verwerten. Dies gilt selbst dann, wenn der Auftraggeber mit Hilfe eines Drehbuches ein neues Werk herstellt. Für den Fall, dass der Auftraggeber mit Hilfe des jeweiligen Drehbuchs ein neues Werk herstellt, so darf er dieses Werk ohne der vorherigen Zustimmung der DXC Academy nicht Dritten zugänglich machen und wirtschaftlich verwerten. Letzteres ist nur mit Zustimmung der DXC Academy und gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung an DXC Academy zulässig, es sei denn etwas anderes wird im Einzelfall vereinbart.
3.3
Videos sind sämtliche Werke, die zum Zweck einer Ausbildung und nicht speziell für den Auftraggeber entwickelt worden sind. An diesen Videos, die der Kunde als digitale Datei ausgehändigt bekommt, räumt die DXC Academy dem Auftraggeber ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht ein, die Videos nur zur internen Zwecken des Auftraggebers zu verwenden. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Videos Dritten zugänglich zu machen oder sie wirtschaftlich zu verwerten. Dies gilt selbst dann, wenn der Auftraggeber mit Hilfe eines Videos ein neues Werk herstellt. Für den Fall, dass der Auftraggeber mit Hilfe des jeweiligen Videos ein neues Werk herstellt, so darf er dieses Werk ohne der vorherigen Zustimmung der DXC Academy nicht Dritten zugänglich machen und wirtschaftlich verwerten. Letzteres ist nur mit Zustimmung der DXC Academy und gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung an DXC Academy zulässig, es sei denn etwas anderes wird im Einzelfall vereinbart.
3.4
Lizenzmaterialien sind Datenverarbeitungsprogramme oder zu Seminarzwecken zur Verfügung gestellte Datenbestände (Dateien/ Datenbanken) in maschinenlesbarer Form einschließlich zugehöriger Dokumentation. Der Auftraggeber und seinen Teilnehmer sind nicht befugt, Lizenzmaterial, das für Schulungszwecke ausgehändigt oder in elektronischer Form bereitgestellt wird, zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu ändern, Dritten zugänglich zu machen oder über die Dauer des Seminars hinaus zu nutzen.

4. Haftung

4.1
Die DXC Academy leistet Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung), nur:
  • bei Vorsatz bzw. bei arglistiger Täuschung in voller Höhe; bei grober Fahrlässigkeit oder bei Fehlern trotz übernommener Garantie nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die Sorgfaltspflicht oder die Garantie verhindert werden sollte;
  • in anderen Fällen: nur aus Verletzung einer wesentlichen Pflicht, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet ist, aus Verzug und aus Unmöglichkeit, stets beschränkt auf EUR 125.000,-- pro Schadensfall, insgesamt mit höchstens EUR 250.000,-- aus dem Vertrag.

5. Mitwirkungspflichten des Teilnehmers

5.1
Für virtuelle Lernangebote müssen beim Teilnehmer bestimmte technische Voraussetzungen gegeben sein. Die Informationen über die technischen Voraussetzungen sind dem jeweiligen Angebot bzw. der Seminarbeschreibung zu entnehmen.
5.2
Der Auftraggeber und seine Teilnehmer verpflichten sich den Zugang zum Lizenzmaterial sowie das Lizenzmaterial nicht missbräuchlich zu nutzen, in dem es gestört, verändert oder durch Viren, Trojaner, Würmer etc beschädigt wird. DXC Technology nutzt regelmäßig aktualisierte Anti-Virus-Software und empfiehlt dies auch dem Auftraggeber/Teilnehmern. Bei Lieferungen von Dateien per E-Mail, Cloud oder jegliche andere Fernübertragung ist der Auftraggeber/Teilnehmer für eine endgültige Überprüfung der übertragenen Dateien und Texte zuständig.

6. Vertragsbedingungen

6.1
Für alle Aufträge, die der DXC Academy vom Auftraggeber erteilt werden, gelten ausschließlich die Bedingungen dieses Vertrages. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von der DXC Academy unter Verweis auf die abgeänderte Bestimmung dieses Vertrages ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
6.2
Die Bestimmungen des Angebotes der DXC Academy haben Vorrang gegenüber etwa widersprechenden Klauseln dieses Vertrages, die ihrerseits Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DXC Technology Deutschland GmbH für Dienst-, Kauf- und Werkverträge haben.
6.3
Sollten einzelne Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Das Gleiche gilt, soweit sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. An die Stelle einer etwa ganz oder teilweise rechtsunwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die - soweit rechtlich möglich - dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben würden, sofern sie die Unwirksamkeit oder die Lücke bedacht hätten.

7. Sonstiges

7.1
Gerichtsstand ist Frankfurt.
7.2
Der Vertrag und seine Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.